Ein entscheidender Schritt!

HOSI Linz und younited begrüßen erweiterte Geschlechtseinträge für trans und nicht binäre Personen

Für trans und nicht binäre Personen ist es ab jetzt möglich, die Geschlechtseinträge „divers“ und „offen“ zu wählen sowie den Geschlechtseintrag streichen zu lassen.


Mit einer neuen Durchführungsanleitung für die standesamtliche Arbeit hat das Bundesministerium für Inneres eine wichtige Klarstellung im Personenstandsrecht vorgenommen: Künftig stehen erweiterte Möglichkeiten beim Geschlechtseintrag nicht mehr nur inter* Personen offen, sondern ausdrücklich auch trans und nicht binären Personen. Damit wird eine bislang uneinheitliche Praxis bundesweit vereinheitlicht und rechtlich abgesichert.

Mit der neuen Anleitung ist es für trans und nicht binäre Personen möglich, die Geschlechtseinträge „divers“ und „offen“ zu wählen sowie den Geschlechtseintrag streichen zu lassen. Nicht binäre Menschen werden in diesem Kontext rechtlich als trans Personen behandelt und benötigen zur Änderung des Geschlechtseintrags, genau wie (binäre) trans Personen, in der Regel eine Stellungnahme bzw. ein Gutachten von Psychiater*in, klinischer Psycholog*in oder Psychotherapeut*in, in dem die Zugehörigkeit zum Geschlecht festgehalten wird.

Die HOSI Linz und der Verein younited zeigen sich erfreut: „Was Betroffene lange eingefordert haben, ist nun endlich verbindlich geregelt“, so Dr. Michael Müller, Vereinssprecher der HOSI Linz, und, „Endlich wird das VfGH-Urteil von 2018 vollständig umgesetzt und nicht binären Personen die Möglichkeit gegeben, auch rechtlich in ihrem Geschlecht leben zu können“, so Mel Dafert, Obmensch von younited – Verein für queere Angelegenheiten.
 
Ermöglicht wurde diese Änderung durch den Erfolg der Genderklage vom Venib („Verein Nicht Binär“) vor dem Verfassungsgerichtshof Ende vergangenen Jahres. Dieser stellte klar, dass die verfassungsrechtlich geschützte Geschlechtsidentität nicht nur inter* Personen, sondern auch trans Personen umfasst. Die bisherigen Regeln zur Anerkennung alternativer oder fehlender Geschlechtseinträge sind daher auf trans – und damit auch auf nicht binäre – Personen zu übertragen. Diese höchstrichterlichen Vorgaben wurden nun vom Innenministerium in einem neuen Erlass umgesetzt. „Dass nicht binäre Menschen damit rechtlich mitgedacht werden, ist ein entscheidender Schritt“ sagt Dr. Müller von der HOSI Linz. Auch Mel Dafert von younited hält fest: „Die rasche Umsetzung des Richterspruchs durch das Innenministerium ist erfreulich und schafft endlich Rechtssicherheit für Betroffene und Behörden.“